OnlyFans Steuern: Das musst du beachten!
Du möchtest als OnlyFans Creator Geld verdienen? Dann schau dir jetzt unsere wichtigen Infos und Tipps rund um die Themen Steuern und Selbstständigkeit an und starte dann sofort durch!
OnlyFans zählt inzwischen zu einer der beliebtesten Plattformen für Influencer. Sie haben hier die Möglichkeit, direkt mit ihrem Content Geld zu verdienen und sind anders als bei den klassischen sozialen Medien nicht auf Kooperationen oder Affiliates angewiesen.
Viele Influencer nutzen die Plattform deshalb als zusätzliche Verdienstquelle oder langfristig als Haupteinnahmequelle. Vielleicht hast du dich aber auch schon gefragt, wie es als Creator um die Themen Steuern und Selbstständigkeit steht. Ist man als OnlyFans Creator überhaupt steuerpflichtig und wo muss die Tätigkeit angemeldet werden? Hier findet ihr einen Überblick mit wichtigen Tipps.
Tipp: Geld zurück erhalten
Als OnlyFans Creator bist du dazu verpflichtet, 1x im Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Dein Vorteil: In den meisten Fällen, erhältst du jede Menge Geld erstattet.
Warum du als OnlyFans Creator steuerpflichtig bist
Sobald du deinen Content bei OnlyFans monetarisierst, giltst du in Deutschland als Unternehmer und musst dich beim Finanzamt anmelden. Als Unternehmer bist du selbstverständlich auch steuerpflichtig. Je nachdem, wie du dich anmeldest, musst du mindestens Einkommensteuer zahlen, unter Umständen auch Umsatz- und Gewerbesteuer. Welche Steuern genau auf dich zukommen, wirst du schlussendlich bei deiner Unternehmensanmeldung beim Finanzamt erfahren. Wir geben dir aber schon einmal einen Überblick über die Möglichkeiten.
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Freiberufler, Gewerbe, Unternehmer – deine Stellung als Content Creator
Im ersten Moment können die vielen unterschiedlichen Begriffe in Zusammenhang mit der Selbstständigkeit überfordernd sein. Brauchst du ein Gewerbe? Was bedeutet eigentlich Freiberuflichkeit? Welche Unternehmensform benötigst du? Wir bringen Licht ins Dunkel:
- Einzelunternehmer: In der Regel bist du als Content Creator Einzelunternehmer. Das bedeutet, dass du weiterhin als natürliche Person giltst und mit deinem Privatvermögen haftest. Diese Gründungsform ist die unkomplizierteste. Solltest du in Zukunft Mitarbeiter beschäftigen oder dein Unternehmen anderweitig vergrößern, lohnt es sich, über andere Rechtsformen wie eine GmbH nachzudenken.
- Freiberufler: Freiberufler haben vor dem Finanzamt einen besonderen Status. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, daher keine Gewerbesteuer zahlen und sind von der doppelten Buchführung befreit. Wer in Deutschland als Freiberufler gilt, wird vom Finanzamt festgelegt. Zusammengefasst ist die Freiberuflichkeit bei künstlerischer, schriftstellerischer oder unterrichtender Tätigkeit möglich. Verdienst du dein Geld zum Beispiel mit Fitnesskursen, kannst du als Freiberufler arbeiten.
- Gewerbe: Fällst du nicht in die freiberufliche Tätigkeit, musst du ein Gewerbe anmelden. In diesem Fall kommt zusätzlich die Gewerbesteuer und die doppelte Buchführung auf dich zu. Als Faustregel gilt: Sobald du Produkte verkaufst, benötigst du in jedem Fall ein Gewerbe.
- Kleinunternehmerregelung: Verdienst du nur bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Du musst in diesem Fall keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und kannst dir so den unternehmerischen Alltag erleichtern. Allerdings kannst du in diesem Fall auch keine Vorsteuer für geschäftliche Ausgaben geltend machen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So meldest du ein Gewerbe und dein Unternehmen an
Der Weg in die Selbstständigkeit ist nicht so kompliziert, wie er vielleicht auf den ersten Blick erscheint. Grundsätzlich musst du nur herausfinden, ob deine Tätigkeit in die Freiberuflichkeit fällt oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Diese Schritte musst du dafür gehen:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Als erstes erhältst du von deinem zuständigen Finanzamt den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst ihn dir online herunterladen oder zuschicken lassen. Hier gibst du alle Infos zu deiner Tätigkeit und zu deinem geschätzten Verdienst an, sodass das Finanzamt deine Tätigkeit einstufen kann.
Achtung: Hier kannst du ankreuzen, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest. - Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender: Das Finanzamt prüft im nächsten Schritt, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberufler arbeiten kannst und teilt dir deine Steuernummer und Umsatzsteuer-ID mit, sofern du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.
- Anmeldung beim Gewerbeamt: Sobald du sicher weißt, dass du ein Gewerbe benötigst, musst du dieses beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu wird eine Gebühr zwischen 15 und 60 Euro je nach Bundesland fällig. Im Anschluss an diese Anmeldung erhältst du alle nötigen Daten, die du für deine Arbeit als Selbstständiger benötigst.
Alternativ kannst du auch im Vorfeld unverbindlich beim Finanzamt anrufen und erfragen, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder Gewerbe gilt. Dann kannst du direkt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zum Gewerbe- oder Finanzamt gehen und musst auf keine Rückmeldung mehr warten. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, die Entscheidung des Finanzamts abzuwarten, da die Grenzen zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit oft verschwimmen.
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Fazit
Im ersten Moment sorgen Content Creator sich häufig um die Anmeldung ihrer Tätigkeit beim Finanzamt – Selbstständigkeit wird noch immer mit komplizierten Prozessen und viel Papierkram in Verbindung gebracht. Zugegeben, für die Anmeldung musst du einige Formulare ausfüllen. Diese sind allerdings nicht so kompliziert, wie man zunächst denken mag. Wenn du dir unsicher bist, suche dir für diesen Schritt einen Berater oder wende dich zunächst an dein Finanzamt. Und halte zu jeder Zeit dein Ziel im Auge: erfolgreicher Content Creator bei OnlyFans zu werden.
FAQ
Bin ich als OnlyFans Creator steuerpflichtig?
Als OnlyFans Creator bist du selbstständig und demnach in Deutschland steuerpflichtig, sofern dein Wohnsitz sich hier befindet. Einkommensteuer musst du in jedem Fall an das Finanzamt abführen. Je nach Art deiner Tätigkeit und deinem Verdienst wird auch die Gewerbe- und Umsatzsteuer fällig.
Welches Gewerbe für OnlyFans?
Zu Beginn deiner Selbstständigkeit als OnlyFans Creator musst du herausfinden, ob du als Freiberufler tätig sein kannst oder ein Gewerbe anmelden musst. Die Entscheidung darüber trifft dein zuständiges Finanzamt. In vielen Fällen wird ein OnlyFans Account als gewerbepflichtig eingestuft. Du musst dein Gewerbe dann beim Gewerbeamt gegen eine Gebühr anmelden und bist gewerbesteuerpflichtig.
Wie melde ich mich beim Finanzamt an?
Die Anmeldung eines Unternehmens beim Finanzamt ist heute unkompliziert möglich. Du kannst online eigenständig den Bogen zur steuerlichen Erfassung herunterladen und ihn ausgefüllt an dein zuständiges Finanzamt schicken. In diesem Formular gibst du alle Informationen zu deiner Tätigkeit und deinem geschätzten Verdienst an, damit das Finanzamt dich richtig einstufen und anmelden kann. Im Anschluss daran erhältst du die Steuernummer für dein Unternehmen.